Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen

Der Vertrag tritt bei der Anmeldung (mündlich, telefonisch, per SMS oder E-Mail) in Kraft.
Flow-Drive verpflichtet sich, den Fahrschüler:innen unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie Ausbildung zu bieten, die den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes entspricht.

Gewährleistung

Die Fahrlehrerin bzw. der Fahrlehrer besitzt einen gültigen Fahrlehrerausweis für die Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und führt die Ausbildung nach den neuesten methodisch-didaktischen Erkenntnissen durch. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt jedoch keine Garantie für den Erwerb des Führerausweises dar.

Lernfahrausweis

Der Lernfahrausweis ist bei jeder Fahrstunde mitzuführen.

Fahrfähigkeit

Erscheine fahrfähig zur Fahrstunde.

Nicht gestattet ist die Teilnahme an Fahrstunden:

  • unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder missbräuchlich eingenommenen Medikamenten,
  • bei Übermüdung.

Wir behalten uns vor, die Fahrstunde abzusagen und in Rechnung zu stellen, wenn festgestellt wird, dass ein:e Fahrschüler:in nicht fahrfähig ist.

Fahrzeug

Der Fahrunterricht wird aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich auf Fahrzeugen mit Doppelpedalen erteilt. Ausnahmen sind nur nach gesonderter Absprache möglich. Für Lektionen mit einem Privatfahrzeug wird keine Preisreduktion gewährt.

Preise und Lektionen

Preise und Lektionsdauer können der aktuellen Preisliste entnommen werden.

Zahlungsbedingungen

Die Fahrstunden sind bar oder per E-Banking zu begleichen. Abonnemente müssen im Voraus bezahlt werden.
Es wird maximal eine offene Fahrstunde akzeptiert.

Absage oder Verschiebung von Terminen

Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus telefonisch, per SMS oder per WhatsApp abgesagt werden.

Bei verspäteter Abmeldung wird die Lektion zum vollen Preis verrechnet.
Ausnahmen, wie Krankheit oder Unfall, sind möglich, müssen jedoch mit einem Arztzeugnis nachgewiesen werden.

Versicherungs- und Administrationspauschale

Zu Beginn der Fahrausbildung wird eine einmalige Versicherungs- und Administrationspauschale von CHF 120.– erhoben, zahlbar bar oder per E-Banking.

Diese Pauschale umfasst:

  • Administrationsaufwand, inklusive aller Einträge beim Strassenverkehrsamt und obligatorischer Formularführung.
  • Vollkaskoversicherung für das Fahrschulfahrzeug

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist Sache des Fahrschülers bzw. der Fahrschülerin.

Praktische Fahrprüfung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt nach bestandener Vorprüfung. Fahrlehrer:innen arbeiten unter Aufsicht des Strassenverkehrsamts.

Es gibt eine vorgeschriebene Erfolgsquote, die alle Fahrlehrer:innen einhalten müssen.

Wer unsere Erfahrung nicht schätzt und sich selbst als prüfungsreif einschätzt, kann jederzeit mit einem Privatfahrzeug zur Prüfung antreten. Es besteht keine Verpflichtung, Fahrstunden bei uns zu absolvieren.